Aktuelles


Verbraucherinformation

Steueränderung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Seit 1. Januar 2009 können Steuerpflichtige (egal ob Mieter oder Eigentümer) 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflegeleistungen) bis max. 4.000 € von der Steuer absetzen (Beispiel: Kosten für vom HwF vermittelte Einsätze 20.000 €; davon 20 % = 4.000 € = direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer (z. Bsp. Steuerschuld 10.000 € - 4.000 €) abziehbar.).
Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung über Bank. Nicht unter die Regelung fallen Dienstleistungen in Verbindung mit Lieferung von Waren, also Catering-Leistungen.
Einzelheiten sehr gut zu finden und erklärt unter Googlesuche Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder direkt unter www.finanztip.de


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Links

Verband Hauswirtschaftlicher Fachservice-Organisationen in Bayern e. V.
Unser Dachverband
www.hwf-bayern.de

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
Töging a. Inn
Initiierung und Beratung des HwF-MÜ-AÖ
www.aelf-to.bayern.de

Bauernland Inn-Salzach
www.bauernland-inn-salzach.de



Hauswirtschaftlicher Fachservice
Kirchstraße 16
84431 Heldenstein

Tel.: 08636-698119
Fax: 08636-981619
E-Mail: info@hwf-ma.de
www.hwf-ma.de
30. April 2012